Schulung & Sensibilisierung
Praxisnah. Verständlich. Rechtssicher.
Kostenlos & unverbindlich – ca. 20 Minuten Erstgespräch.
Compliance funktioniert nur, wenn Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, worauf es im Arbeitsalltag ankommt. Eine gute Datenschutz- und Compliance-Organisation, sichere IT-Prozesse und verantwortungsvolle KI-Nutzung stehen und fallen mit klarer Schulung und wirksamer Sensibilisierung.
Wir unterstützen Unternehmen mit Schulungskonzepten, zielgruppengerechten Schulungen, Pflichtunterweisungen und Awareness-Maßnahmen zu Datenschutz, Informationssicherheit, Cybersecurity, NIS2 und KI. Unsere Schulungen sind rechtlich fundiert, praxisnah aufbereitet und darauf ausgelegt, Mitarbeitende und Entscheidungsträger handlungssicher zu machen.
Über unser Schulungs-Tool können wir zudem standardisierte Schulungen effizient abbilden, dokumentieren und nachhalten. So werden Schulungen nicht nur durchgeführt, sondern belastbar in Ihre Datenschutz- und Compliance-Organisation integriert.
Schulung & Sensibilisierung – unsere Leistungen
Unsere Schulungsleistungen – praxisnah, zielgruppengerecht, nachweisbar
Ob Datenschutz-
Dabei verbinden wir juristische Expertise mit praktischer Umsetzbarkeit. Ziel ist ein sicherer Umgang mit Daten, Informationen, IT-Systemen, Cyberrisiken und KI im Arbeitsalltag. Jede Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahme ist so konzipiert, dass sie durch Dokumentation und Teilnahmebestätigungen gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Auditoren nachgewiesen werden kann.
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Warum Schulungen und Sensibilisierung wichtig sind
Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil wirksamer Datenschutz, NIS2- und KI-Governance. Sie helfen Unternehmen, rechtliche Anforderungen umzusetzen, Risiken im Arbeitsalltag zu reduzieren und die eigene Compliance nachweisbar zu machen.
Im Datenschutz ergeben sich Schlungsanfoderungen insbesondere aus den Organisations-, Sicherheits- und Rechenschaftspflcihten des DSGVO, etwa aus Art. 5 Abs. 2, Art. 24 und Art. 32 DSGVO. Zudem gehört es nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die Einhaltung der Datenschutzvorgaben einschließlich Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden zu überwachen.
Auch NIS2 adressiert Schulungen ausdrücklich. Leitungsorgane betroffener Einrichtungen müssen nach Art. 20 NIS2-Richtlinie Cybersicherheits-
Beim Einsatz von KI-Systemen verpflichtet Art. 4 KI-Verordnung Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz zu ergreifen. Das betrifft insbesondere Personen, die mit Betrieb oder Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Schulungen sind nicht nur Awareness, sondern regelmäßig ein rechtlich relevanter Nachweisbaustein für Datenschutz, Informationssicherheit, NIS2-Compliance und verantwortungsvolle KI-Nutzung.
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Kompetenz, die Sicherheit schafft

Boris Arendt, Rechtsanwalt und Referent für Datenschutz & Compliance
Datenschutz, Informationssicherheit, Cybersecurity und KI-Compliance funktionieren nur, wenn sie im Unternehmen verstanden und gelebt werden. Mit rechtlich fundierten, praxisnahen und nachweisbaren Schulungen unterstützen wir Unternehmen dabei, Mitarbeitende, Führungskräfte und Geschäftsleitung zu sensibilisieren, Risiken zu reduzieren und Compliance wirksam umzusetzen.
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