Schulung & Sensibilisierung
Praxisnah. Verständlich. Rechtssicher.
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Compliance funktioniert nur, wenn Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, worauf es im Arbeitsalltag ankommt. Eine gute Datenschutz- und Compliance-Organisation, sichere IT-Prozesse und verantwortungsvolle KI-Nutzung stehen und fallen mit klarer Schulung und wirksamer Sensibilisierung.
Wir unterstützen Unternehmen mit Schulungskonzepten, zielgruppengerechten Schulungen, Pflichtunterweisungen und Awareness-Maßnahmen zu Datenschutz, Informationssicherheit, Cybersecurity, NIS2 und KI. Unsere Schulungen sind rechtlich fundiert, praxisnah aufbereitet und darauf ausgelegt, Mitarbeitende und Entscheidungsträger handlungssicher zu machen.
Über unser Schulungs-Tool können wir zudem standardisierte Schulungen effizient abbilden, dokumentieren und nachhalten. So werden Schulungen nicht nur durchgeführt, sondern belastbar in Ihre Datenschutz- und Compliance-Organisation integriert.
Schulung & Sensibilisierung – unsere Leistungen
Unsere Schulungsleistungen – praxisnah, zielgruppengerecht, nachweisbar
Ob Datenschutz-
Dabei verbinden wir juristische Expertise mit praktischer Umsetzbarkeit. Ziel ist ein sicherer Umgang mit Daten, Informationen, IT-Systemen, Cyberrisiken und KI im Arbeitsalltag. Jede Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahme ist so konzipiert, dass sie durch Dokumentation und Teilnahmebestätigungen gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Auditoren nachgewiesen werden kann.
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Warum Schulungen und Sensibilisierung wichtig sind
Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil wirksamer Datenschutz, NIS2- und KI-Governance. Sie helfen Unternehmen, rechtliche Anforderungen umzusetzen, Risiken im Arbeitsalltag zu reduzieren und die eigene Compliance nachweisbar zu machen.
Im Datenschutz ergeben sich Schulungsanforderungen insbesondere aus den Organisations-, Sicherheits- und Rechenschaftspflichten des DSGVO, etwa aus Art. 5 Abs. 2, Art. 24 und Art. 32 DSGVO. Zudem gehört es nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die Einhaltung der Datenschutzvorgaben einschließlich Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden zu überwachen.
Auch NIS2 adressiert Schulungen ausdrücklich. Leitungsorgane betroffener Einrichtungen müssen nach Art. 20 NIS2-Richtlinie Cybersicherheits-
Beim Einsatz von KI-Systemen verpflichtet Art. 4 KI-Verordnung Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz zu ergreifen. Das betrifft insbesondere Personen, die mit Betrieb oder Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Schulungen sind nicht nur Awareness, sondern regelmäßig ein rechtlich relevanter Nachweisbaustein für Datenschutz, Informationssicherheit, NIS2-Compliance und verantwortungsvolle KI-Nutzung.
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Kompetenz, die Sicherheit schafft

Boris Arendt, Rechtsanwalt und Referent für Datenschutz & Compliance
Datenschutz, Informationssicherheit, Cybersecurity und KI-Compliance funktionieren nur, wenn sie im Unternehmen verstanden und gelebt werden. Mit rechtlich fundierten, praxisnahen und nachweisbaren Schulungen unterstützen wir Unternehmen dabei, Mitarbeitende, Führungskräfte und Geschäftsleitung zu sensibilisieren, Risiken zu reduzieren und Compliance wirksam umzusetzen.
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Wer Fragen stellt, bekommt Antworten. Die häufigsten davon habe ich hier für Sie zusammengestellt. Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist – melden Sie sich gerne direkt bei mir.
Häufige Fragen (FAQ) zu Schulung & Sensibiliserung
Ja — mittelbar über mehrere Vorschriften der DSGVO. Aus den Organisations-, Sicherheits- und Rechenschaftspflichten nach Art. 5 Abs. 2, Art. 24 und Art. 32 DSGVO folgt, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende personenbezogene Daten korrekt verarbeiten. Ohne Schulung ist das nicht belegbar. Zusätzlich gehört es nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO ausdrücklich zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, Mitarbeitende zu sensibilisieren und zu schulen. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Eine durchgeführte, aber nicht dokumentierte Schulung hilft im Prüfungsfall nicht.
Bei NIS2 ja — und zwar persönlich. Nach Art. 20 der NIS2-Richtlinie müssen Leitungsorgane betroffener Einrichtungen die Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen billigen, deren Umsetzung überwachen und regelmäßig selbst Schulungen absolvieren. Diese Pflicht ist nicht delegierbar. Zusätzlich sollen Leitungsorgane vergleichbare Schulungen für Mitarbeitende fördern. Für Geschäftsführungen betroffener Unternehmen ist das eine der wenigen Compliance-Pflichten, die unmittelbar an ihrer Person hängen.
Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist — in der Praxis hat sich ein jährlicher Rhythmus etabliert, ergänzt um anlassbezogene Schulungen. Maßgeblich ist, dass der Kenntnisstand aktuell bleibt. Ein Turnus von zwölf Monaten gilt als vertretbar und ist gegenüber Aufsichtsbehörden gut begründbar. Zusätzlicher Schulungsbedarf entsteht bei Onboarding neuer Mitarbeitender, bei Einführung neuer Systeme oder Verarbeitungen, nach einem Datenschutzvorfall und bei wesentlichen Rechtsänderungen.
Ja. Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Die Pflicht trifft insbesondere Personen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen — in der Praxis also weite Teile der Belegschaft, sobald KI-Tools im Arbeitsalltag eingesetzt werden. Inhaltlich geht es um mehr als Bedienung: Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse beim Prompting, das Erkennen von Halluzinationen, datenschutzrechtliche Grenzen und interne Nutzungsregeln. Viele Unternehmen setzen KI-Tools bereits ein, bevor solche Regeln überhaupt existieren — genau dort entsteht das Risiko.
Über dokumentierte Durchführung, Teilnahmebestätigungen und nachvollziehbare Inhalte. Im Prüfungsfall zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass es belegbar ist: wer wann welche Inhalte erhalten hat. Wir bilden standardisierte Schulungen über ein Schulungs-Tool ab, das Durchführung, Teilnahme und Auffrischungen automatisch dokumentiert. Damit lassen sich Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden, Auditoren und Kunden ohne manuellen Aufwand erbringen — auch für Onboarding und wiederkehrende Pflichtunterweisungen.

