Datenschutzberatung
Rechtssicher. Effizient. Zukunftsorientiert.
Kostenlos & unverbindlich – ca. 20 Minuten Erstgespräch.
Datenschutz muss nicht kompliziert sein. Datenschutzberatung für Unternehmen bedeutet heute mehr als die Umsetzung der DSGVO. Unternehmen müssen Datenverarbeitung rechtssicher gestalten und digitale Prozesse effizient weiterentwickeln. Genau hier setzt unsere lösungsorientierte Datenschutzberatung für Unternehmen an. Wir verstehen Datenschutz als Rahmen für Innovation und unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz pragmatisch umzusetzen – rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und mit dem Anspruch, Möglichmacher für digitale Geschäftsmodelle zu sein.
Datenschutzberatung für Unternehmen – unsere Leistungen
Unsere Datenschutz-Leistungen – individuell, praxisnah, rechtssicher
Ob laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter oder gezielte Unterstützung bei einzelnen Projekten – unsere Datenschutzberatung für Unternehmen liefert genau die Leistungen, die Sie benötigen. DSGVO-konform, praxisnah und darauf ausgerichtet, Ihre Abläufe zu vereinfachen und digitale Projekte ohne unnötige Hürden umzusetzen.
Kompetenz, die Vertrauen schafft

Boris Arendt, Rechtsanwalt und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz ist kein Bremsklotz, sondern ein Motor für Vertrauen und Fortschritt. Mit klaren Prozessen, praxisbewährten Methoden sowie fundiertem Know-how und Erfahrung unterstütze ich Unternehmen dabei, Datenschutz so umzusetzen, dass er sich reibungslos und ohne Hürden in bestehende Abläufe integrieren lässt.
Kostenlos & unverbindlich – ca. 20 Minuten Erstgespräch.
Wer Fragen stellt, bekommt Antworten. Die häufigsten davon habe ich hier für Sie zusammengestellt. Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist – melden Sie sich gerne direkt bei mir.
Häufige Fragen (FAQ) zur Datenschutzberatung für Unternehmen
Die Datenschutzberatung löst konkrete Fragestellungen, der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt eine dauerhafte gesetzliche Rolle. Beratung buchen Unternehmen projektbezogen — etwa für die Prüfung eines Auftragsverarbeitungsvertrags, eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor einer Systemeinführung oder ein Löschkonzept. Der Datenschutzbeauftragte dagegen wird offiziell benannt, der Aufsichtsbehörde gemeldet und begleitet das Unternehmen fortlaufend. Beides lässt sich kombinieren: Viele Mandanten starten mit einem einzelnen Projekt und wechseln später in die laufende Betreuung.
Weil anwaltliche Beratung unter das Berufsgeheimnis fällt und von einer Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Wer einer Kanzlei einen Datenschutzvorfall oder eine kritische Verarbeitung offenlegt, ist durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt. Hinzu kommt: Datenschutzfragen enden selten beim Datenschutz. Vertragsgestaltung, Haftungsfragen, Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden und Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sind Rechtsberatung — und dürfen nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden.
Immer dann, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Typische Auslöser sind umfangreiche Verarbeitungen besonderer Datenkategorien — etwa Gesundheitsdaten —, systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche oder der Einsatz neuer Technologien mit unklarem Risikoprofil. Die Aufsichtsbehörden führen Listen mit Verarbeitungen, die zwingend eine DSFA erfordern. In der Praxis ist die Vorabprüfung, ob eine DSFA nötig ist, oft schneller erledigt als befürchtet — dokumentiert werden sollte sie aber in jedem Fall.
Meldepflichtige Datenschutzverletzungen müssen der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen Kenntnis erlangt — nicht ab Abschluss der internen Aufklärung. Deshalb zählt die erste Reaktion: Vorfall eingrenzen, Betroffenheit und Risiko bewerten, Meldung vorbereiten und parallel die Ursache abstellen. Bei hohem Risiko müssen zusätzlich die betroffenen Personen informiert werden. Wir unterstützen im Ernstfall kurzfristig — von der Ersteinschätzung bis zur Kommunikation mit der Behörde.

